Wohnungen für touristische Zwecke vermieten – Touristenwohnungen, Ferienwohnungen https://www.wien.gv.at/wirtschaft/standort/share-economy/privat-vermieten.html
Wenn Sie Ihre eigene Wohnung vorübergehend an Tourist*innen vermieten möchten, müssen Sie Bestimmungen wie Steuern und Ortstaxe, Meldepflicht, Meldung statistischer Daten und Gewerberecht beachten.
mehr als 10 Fremdenbetten vermietet werden, die vermieteten Räume sich im eigenen Haushalt