Dein Suchergebnis zum Thema: Haushalt

Infrastruktur | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14095-VLR/infrastruktur/

Zur städtischen Infrastruktur zählen insbesondere sämtliche Straßen, (Geh-)Wege, Plätze, Radwege, Brückenbauwerke, Verkehrssignal- und sicherheitseinrichtungen, … Die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltung dieser Einrichtungen wird im Team Tiefbau wahrgenommen.
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Ferienaktionstage | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12349-VLR/ferienaktionstage/

Gemeinsam mit dem Stadtsportbund bietet die Stadt Warendorf in den Sommerferien ein Ferienprogramm an, an dem sich viele Vereine, Organisationen und Verbände mit eigenen Angeboten beteiligen. Dies sind unter anderem: Ausflüge, Spielaktionen, Kreativangebote, Exkursionen, Sportangebote und vieles Weiteres mehr. Viele Angebote sind kostenfrei, für einige Angebote wird jedoch auch ein Selbstkostenbeitrag erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der eingerichteten Website.
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Ehejubiläen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13918-VLR/ehejubilaeen/

Ehepaare erhalten zum 50. Hochzeitstag ein Glückwunschschreiben. Bei dem 60., 65. u. 70. Hochzeitstag erhalten Ehepaare eine Urkunde, die auf Wunsch durch ein Ratsmitglied überreicht wird. Grundlage ist das standesamtliche Heiratsdatum (auf Wunsch ist auch das kirchliche Heiratsdatum möglich).
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Erschließungsverträge | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12097-VLR/erschliessungsvertraege/

Die Stadt Warendorf kann die Erschließung eines Baugebietes durch Vertrag einem privaten Unternehmer  (Erschließungsträger) übertragen. Dieser übernimmt die Erstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen und refinanziert sich in der Regel durch Kostenerstattungsvereinbarungen mit den Grundstückserwerbern. Die Erschließungskosten werden hier also nicht von der Stadt erhoben, sondern i. d. R. im Grundstückskaufvertrag dem Kaufpreis aufgeschlagen.
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