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Tübingen führt Übernachtungssteuer ein – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/44074/46082.html

Als Teil der Neustrukturierung des Tourismus erhebt die Universitätsstadt Tübingen ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Die Steuer beträgt zwei Euro pro Nacht und Gast und wird von allen Beherbergungseinrichtungen in Tübingen für entgeltliche Übernachtungen eingezogen.
die bereits eine Übernachtungs- oder Bettensteuer erheben – nicht dem städtischen Haushalt