Jugendgemeinderat tagt am 10. und 15. Februar – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/38784/38990.html
Februar beschäftigt sich der Jugendgemeinderat mit seinen Anträgen zum städtischen Haushalt
Februar beschäftigt sich der Jugendgemeinderat mit seinen Anträgen zum städtischen Haushalt
Die Universitätsstadt Tübingen erlässt Familien, die im Januar und Februar keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die Gebühren für die Kinderbetreuung. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 4. Februar beschlossen. Damit müssen Familien, die ihre Kinder erst ab 22. Februar wieder betreuen lassen, auch im Februar keine Gebühren bezahlen.
Wie hoch die Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt sein werden, steht noch
Am Aschermittwoch, 2. März 2022, beginnt die Fastenzeit. Die Universitätsstadt Tübingen lädt alle, die in den sieben Wochen vor Ostern klimafreundlich handeln möchten, dazu ein, bei der ökumenischen Aktion „Klimafasten“ mitzumachen. Die Fastenzeit dauert bis Ostersonntag, 17. April 2022.
Dazu gehören unter anderem Abfallvermeidung, Energiesparen im Haushalt, ein respektvoller
Universitätsstadt Tübingen
Vorlage Anlage 1 Sanierungsprioritätenliste Sporthallen Anlage 2 Begleitantrag SPD Haushalt
Was wir essen und trinken, wie wir uns kleiden, wohin wir in den Urlaub fahren: Alle Konsumentscheidungen haben Folgen für Mensch und Umwelt. Das gilt nicht nur für den Einkauf oder den Energieverbrauch, sondern auch für Geldanlagen. Zum Vortrag „Die eigenen Finanzen nachhaltig ausrichten“ sind alle Interessierten herzlich eingeladen
Sie findet in Kooperation mit dem Beratungsdienst Geld und Haushalt statt.
Stephan Telefon 07071 204-2721 E-Mail elke.stephantuebingen.de Zuständigkeit: Haushalt
Jugendgemeinderat unter anderem über einen Antrag zum WLAN in TüBussen ab, der in den Haushalt
Stephan Telefon 07071 204-2721 E-Mail elke.stephantuebingen.de Zuständigkeit: Haushalt
Die Ausgabe ist auf eine Rolle je Haushalt beschränkt.
Die Zahl der Dächer mit PV und Solarthermie wächst in Tübingen ständig. Ob Ihr Dach gut für die Solarenergienutzung geeignet ist, können Sie auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) abschätzen.
Für einen Vier-Personen Haushalt sind circa vier bis sechs Quadratmeter Kollektorfläche