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Wohngeld als Hilfeleistung zur Bewältigung der Wohnkosten

https://www.stendal.de/de/detail/wohngeld.html

Ab 01.01.2021 gab es eine Veränderung im Wohngeldrecht,  um die Bürger für einen Anteil ihrer Heizkosten zu entlasten. Für einen Zuschuss zur Miete besteht die Möglichkeit einer Antragstellung auf Wohngeld. Auch um die Belastung für ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu reduzieren, kann Wohngeld beantragt werden. Ebenso können Bewohner eines Heimes einen Antrag auf Wohngeld stellen oder durch Betreuungspersonen stellen lassen.
einkommensabhängig ist, profitieren von der Erhöhung insbesondere Haushalte