Rechtliche Betreuung: Voraussetzung – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Rechtliche-Betreuung-Voraussetzung/
tatsächliche Angelegenheiten nicht mehr selbstständig besorgen kann (z.B. der eigene Haushalt