Leistungen A-Z – Stadt Oberkirch https://www.oberkirch.de/de/rathaus/verwaltung/leistungen-a-z?c7-item=14870858
Betracht, wenn die Beteiligten miteinander verheiratet sind oder einen gemeinsamen Haushalt
Betracht, wenn die Beteiligten miteinander verheiratet sind oder einen gemeinsamen Haushalt
Mietvertrag oder Mietbescheinigung Nebenkostenabrechnung Einkommensnachweis aller im Haushalt
Fundbüro Öffnungszeiten Lebenslagen Organisationseinheiten Ortsrecht Finanzen Haushalt
des Ehegatten oder Lebenspartners (Stiefkinder) und Enkelkinder, die Sie in Ihren Haushalt
Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (Einsatzgemeinschaft
Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt
Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt
unverheiratete Kinder bis zu einem Alter von 21 Jahren vorrangig, solange sie im Haushalt
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ist die Person schwerbehindert
Kinderbetreuungskosten in Höhe von 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 EUR je Kind, das zum Haushalt