Leistungen A-Z – Stadt Oberkirch https://www.oberkirch.de/de/rathaus/verwaltung/leistungen-a-z?c7-item=14870567
unverheiratete Kinder bis zu einem Alter von 21 Jahren vorrangig, solange sie im Haushalt
unverheiratete Kinder bis zu einem Alter von 21 Jahren vorrangig, solange sie im Haushalt
jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet oder verpartnert und lebt oder leben in Ihrem Haushalt
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ist die Person schwerbehindert
Kinderbetreuungskosten in Höhe von 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 EUR je Kind, das zum Haushalt
sparen können, geben das Energie-Sparbüchle und die Broschüre "Energiesparen im Haushalt
Sie und Ihre Familienangehörigen führen in Deutschland eigenständig einen Haushalt
explosionsgefährlichen Stoffe vor unbefugtem Zugriff auch durch Angehörige im eigenen Haushalt
Es darf keine weitere volljährige Person im Haushalt wohnen.
sein, dass der Gebrauch des Trinkwassers für die üblichen technischen Zwecke im Haushalt
muss.Durch die vorausschauende Haushaltspolitik war es uns möglich, antizyklisch einen Haushalt