Etatrecht als „Königsrecht“ des Landtags https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/etatrecht
Mit dem Etatrecht, dem sogenannten „Königsrecht“, beschließt der Landtag über den Landeshaushalt und damit über die Verwendung der öffentlichen Gelder.
Ausgaben detailliert offengelegt Im Haushalt muss die Regierung bis ins Einzelne
