Bei Kindesschutzverfahren ist das Kind anzuhören – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/bei-kindesschutzverfahren-ist-das-kind-anzuhoeren/
Der persönliche Eindruck zählt – das gilt auch vor Gericht. Es ist verpflichtet, ein Kind auch dann anzuhören, wenn es in dem Verfahren um dessen Schutz und Umgang geht.
Fall lebt eine Siebenjährige nach der Trennung ihrer Eltern in einem gemeinsamen Haushalt
