Getrennt unter einem Dach: Scheidungsantrag kann scheitern – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/getrennt-unter-einem-dach-scheidungsantrag-kann-scheitern/
Theoretisch können auch Paare, die weiterhin zusammen in einer Wohnung leben, ihre Trennung nachweisen und die Scheidung beantragen. Nur getrennt zu schlafen, reicht dabei aber nicht.
Haushalt, Einkauf, Kochen: vermeidbare Gemeinsamkeiten Der Mann hatte Verfahrenskostenhilfe