Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen | Stadt Kirchheim unter Teck https://www.kirchheim-teck.de/de/Stadt-Rathaus/Rathaus/Stadtverwaltung/Was-erledige-ich-wo/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=321
unverheiratete Kinder bis zu einem Alter von 21 Jahren vorrangig, solange sie im Haushalt