Unterhalt | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/-51--Jugendamt/unterhalt.php
Der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil hat die Verpflichtung, dem Kind Barunterhalt zu zahlen. Die Höhe der Unterhaltszahlung wird in einer Unterhaltsverpflichtungserklärung beurkundet.
Leben die Eltern eines unterhaltsberechtigten Kindes nicht in einem gemeinsamen Haushalt