Regenwasser, das in das Kanalnetz von Dächern, Straßen und befestigten Flächen eingeleitet wird, erfordert erheblich größere Kanäle und verursacht somit hohe Kosten. Der getrennte Gebührenmaßstab teilt die Kosten für das Schmutzwasser und das Regenwasser auf. Damit wird die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung (insb. Kanalisation) berücksichtigt und verrechnet. Seit dem 1. Januar 2004 werden die Abwassergebühren in Heidelberg getrennt nach der Schmutz- und Regenwasserentsorgung berechnet. Die Schmutzwassergebühr wird auf der Grundlage der bezogenen Frischwassermenge erhoben. Die Niederschlagswassergebühr berücksichtigt die Quadratmetergröße der überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen. Solche Flächen sind allerdings nur gebührenrelevant, wenn das auf ihnen anfallende Niederschlagswasser der öffentlichen Einrichtung (über eine Anschlussleitung oder oberflächlich über eine angrenzende Straße) zugeführt wird. Seit der letzten Erfassung der versiegelten Flächen sind 15 Jahre vergangen. Daher werden die Daten nun überprüft und aktualisiert. Zwischenzeitlich werden in Baden-Württemberg aus Gründen der Gleichbehandlung neue Kategorien an Versiegelungsarten verwandt. Zukünftig sollen daher alle Flächen gebührenpflichtig sein, von denen Niederschlagswasser tatsächlich in die öffentliche Einrichtung eingeleitet wird. Hierzu können grundsätzlich auch Flächen mit einer wasserdurchlässigen Befestigung oder Gründächer mit einem geringeren Abflussbeiwert als 0,6 gehören. Ab November 2017 werden alle Grundstückseigentümer zu diesem Thema angeschrieben.
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