Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/schornsteinfegerarbeiten-meldung-bei-nichtveranlassung-27393/
Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Bis zum 31.12.2012 erhielten alle Haushalte aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vom