Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/haushaltsplan-und-haushaltssatzung-kommunen-2823/
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth) Interaktiven Haushalt