Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Waisenrente-von-der-gesetzlichen-Unfallversicherung-erhalten.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4919.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt den Kindern von Versicherten eine Halb- oder Vollwaisenrente. Sie können diese Waisenrente erhalten, wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören ArbeitsunfÀlle, UnfÀlle auf …
die Waisenrente als leibliches Kind, Stiefkind oder Pflegekind, wenn Sie im Haushalt
