Wohngeld erstmalig oder neu beantragen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Wohngeld-erstmalig-oder-neu-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.3903.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben und zu einer dieser Personengruppen gehören: Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente erwerbstÀtige Familien, Alleinerziehende und Paare mit …
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt