Fiskalvertrag: Stabilität in der Wirtschafts- und Währungsunion https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/fiskalvertrag-stabilitaet-in-der-wirtschafts-und-waehrungsunion-440186
Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, kurz als Fiskalvertrag bezeichnet, verpflichtet die 25 Länder der Europäischen Union (EU), die den Vertrag unterzeichnet haben, zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Die 25 Vertragsländer verankern eine einheitliche Schuldengrenze in ihrem nationalen Recht.
der Obergrenze des Defizits noch strenger als der Fiskalvertrag vorschreibt: Der Haushalt
