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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Ausschluss_Stiefkindadoption_nichteheliche_Familien.html

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26. März 2019 – 1 BvR 673/17 (BGBl. I S. 737) – den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungs-widrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.
danach auf Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Ausschluss_Stiefkindadoption_nichteheliche_Familien.html?nn=18816

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26. März 2019 – 1 BvR 673/17 (BGBl. I S. 737) – den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungs-widrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.
danach auf Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt

BMJV – Pressemitteilungen – Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0429_Namensrecht.html

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.
Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wird oder das Kind nicht mehr in dem Haushalt