Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe – BMBFSFJ https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, haben Sie eventuell Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Kinderzuschlag. Informationen des Bundesfamilienministeriums.
gezahlt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt
