Landesausgleichsstock | innen.hessen.de https://innen.hessen.de/kommunales/finanzen/landesausgleichsstock
Auf Grundlage des § 58 Finanzausgleichsgesetz (FAG) richtet das Land jährlich aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs einen Landesausgleichsstock ein.
insbesondere zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen, die nicht in der Lage sind, ihren Haushalt