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Geldwäscheprävention – Aufsichtsbehörde über Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/kommunales/handel-handwerk-gewerbe/geldwaeschepraevention-aufsichtsbehoerde-ueber

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Unter
Genehmigungen Gesundheit, Bau, Chemie (Dezernat 55) Handel