65-jähriger darf unterrichten – Fall des Monats Oktober – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/65-jaehriger-darf-unterrichten-fall-des-monats-oktober/
Der Zwangsruhestand für einen 65-jährigen Lehrer ist Altersdiskriminierung. Dieser Meinung ist das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und gab einem Lehrer recht, der nach dem Eintritt ins Rentenalter weiterarbeiten möchte (Az. 9 L 2184/13.F).
"Es liegt auch nicht auf der Hand, dass für jede Berufsgruppe eine allgemeine Altersgrenze
