Dein Suchergebnis zum Thema: Hand

BMJV – Gewaltenteilung – Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html?nn=17180

Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Die Gesetzgebung des Bundes liegt in der Hand des Deutschen Bundestages als Parlament

BMJV – Pressemitteilungen – Ersteigerung von Schrottimmobilien: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Missbrauchsbekämpfung

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0313_Schrottimobilien.html?nn=110490

Die Bundesregierung will Kommunen in die Lage versetzen, besser gegen ein missbräuchliches Geschäftsmodell vorzugehen, das sogenannte Problem- oder Schrottimmobilien betrifft. Hierzu soll das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen: den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien. Vorgelegt hat den Entwurf Bundejustizminister Dr. Marco Buschmann.
Kommunen sollen ein Instrument in der Hand haben, um die Schrottimmobilien-Trickserei

BMJV – Pressemitteilungen – Stärkung der Rolle der Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1001_Mobiliarzwangsvollstreckung_neu.html?nn=110490

Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können sondern auch Geldforderungen. Bislang ist die Vollstreckung in Geldforderungen den Vollstreckungsgerichten vorbehalten. Sie macht mittlerweile einen Großteil der Vollstreckungsverfahren aus. Die Pfändung von körperlichen Sachen hat hingegen an Bedeutung verloren. Durch die Übertragung der Zuständigkeit werden bei den Vollstreckungsgerichten, konkret bei den Rechtspflegern am Amtsgericht, Kapazitäten frei. Deshalb sollen ihnen fortan bundesweit Geschäfte in Nachlass- und Teilungssachen übertragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
Das Verfahren wird in der Hand der Gerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan

BMJV – Pressemitteilungen – Stärkung der Rolle der Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1001_Mobiliarzwangsvollstreckung_neu.html

Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können sondern auch Geldforderungen. Bislang ist die Vollstreckung in Geldforderungen den Vollstreckungsgerichten vorbehalten. Sie macht mittlerweile einen Großteil der Vollstreckungsverfahren aus. Die Pfändung von körperlichen Sachen hat hingegen an Bedeutung verloren. Durch die Übertragung der Zuständigkeit werden bei den Vollstreckungsgerichten, konkret bei den Rechtspflegern am Amtsgericht, Kapazitäten frei. Deshalb sollen ihnen fortan bundesweit Geschäfte in Nachlass- und Teilungssachen übertragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
Das Verfahren wird in der Hand der Gerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan