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BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html?nn=18816

Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können nach geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität ist damit nicht möglich. Die Höchstgrenze des Ahndungsteils der Verbandsgeldbuße von zehn Millionen Euro gilt unabhängig von der Verbandsgröße; sie lässt insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteiligt damit kleinere und mittelständische Unternehmen. Konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Verbandsgeldbußen fehlen ebenso wie rechtssichere Anreize für Investitionen in Compliance. Das geltende Recht legt die Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität zudem allein in das Ermessen der zuständigen Behörden, was zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt hat. Verbandstaten deutscher Unternehmen im Ausland können vielfach nicht verfolgt werden. Das für bloßes Verwaltungsunrecht konzipierte OWiG und sein Verfahrensrecht sind insgesamt keine zeitgemäße Grundlage mehr für die Verfolgung und Ahndung kriminellen Unternehmensverhaltens.
ein ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand

BMJV – Verbraucherschutz – Verbraucherzentralen

https://www.bmjv.de/DE/themen/verbraucherschutz/ratgeberstellen_institutionen/verbraucherzentralen/verbraucherzentralen.html

Verbraucherzentralen gibt es in jedem Bundesland – mit insgesamt fast 200 sogenannten Beratungsstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen hier aktuelle, verlässliche Informationen, unabhängige Beratung und Unterstützung in Fragen des privaten Konsums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentralen beraten persönlich vor Ort oder auch telefonisch über Themen wie Kaufverträge, Versicherungen, Geldanlagen oder die richtige Altersvorsorge – und vieles mehr.
Damit wird neben der öffentlichen Hand auch Privatpersonen, der Wirtschaft und Verbänden

BMJV – Verbraucherschutz – Verbraucherzentralen

https://www.bmjv.de/DE/themen/verbraucherschutz/ratgeberstellen_institutionen/verbraucherzentralen/verbraucherzentralen.html?nn=194480

Verbraucherzentralen gibt es in jedem Bundesland – mit insgesamt fast 200 sogenannten Beratungsstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen hier aktuelle, verlässliche Informationen, unabhängige Beratung und Unterstützung in Fragen des privaten Konsums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentralen beraten persönlich vor Ort oder auch telefonisch über Themen wie Kaufverträge, Versicherungen, Geldanlagen oder die richtige Altersvorsorge – und vieles mehr.
Damit wird neben der öffentlichen Hand auch Privatpersonen, der Wirtschaft und Verbänden

BMJV – Pressemitteilungen – Grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen Zeitalter: Neues Gesetz soll Zugriff auf digitale Beweismittel in der EU erleichtern

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0620_E_Evidence.html?nn=110490

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern soll. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des sogenannten „E-Evidence-Pakets“ der Europäischen Union – ein Regelwerk, das die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU verbessern soll. In Zukunft sollen Ermittlerinnen und Ermittler in der EU unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen anfordern können, etwa bei E-Mail-‍, Cloud- oder Messengerdiensten. So können zum Beispiel Kundendaten, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden, wenn sie für die Aufklärung von Straftaten wichtig sind. Das neue Regelwerk reagiert auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten zu verbessern und die Strafverfolgung an technische Entwicklungen anzupassen, ohne dabei die Rechte der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.
Wir geben den Ermittlerinnen und Ermittlern wichtige neue Instrumente an die Hand

BMJV – Pressemitteilungen – Grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen Zeitalter: Neues Gesetz soll Zugriff auf digitale Beweismittel in der EU erleichtern

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0620_E_Evidence.html

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern soll. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des sogenannten „E-Evidence-Pakets“ der Europäischen Union – ein Regelwerk, das die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU verbessern soll. In Zukunft sollen Ermittlerinnen und Ermittler in der EU unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen anfordern können, etwa bei E-Mail-‍, Cloud- oder Messengerdiensten. So können zum Beispiel Kundendaten, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden, wenn sie für die Aufklärung von Straftaten wichtig sind. Das neue Regelwerk reagiert auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten zu verbessern und die Strafverfolgung an technische Entwicklungen anzupassen, ohne dabei die Rechte der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.
Wir geben den Ermittlerinnen und Ermittlern wichtige neue Instrumente an die Hand

BMJV – Pressemitteilungen – Besserer Schutz vor Einschüchterungsklagen: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinie veröffentlicht

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0620_Anti_SLAPP.html?nn=110490

Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Sie richten sich zum Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public Participation“). Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf geht zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.
Deshalb geben wir den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand, um Einschüchterungsklagen

BMJV – Gesetzgebung – Verordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis (Reisesicherungsfondsverordnung – RSFV)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Reisesicherungsfonds.html

Die Insolvenzsicherung im Reiserecht ist bislang insbesondere in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Danach kommen die Reiseveranstalter ihrer Verpflichtung zur Insolvenzsicherung üblicherweise durch den Abschluss einer Versicherung nach. Zulässig ist auch die Bürgschaft eines Kreditinstituts. Der Versicherer oder das Kreditinstitut kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Im Zuge mehrerer Insolvenzen hatte sich gezeigt, dass die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führt und die Gefahr begründet, dass Reisende nicht hinreichend entschädigt werden.
Gründern und Betreibern eines Reisesicherungsfonds die notwendigen Leitlinien an die Hand

BMJV – Gesetzgebung – Verordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis (Reisesicherungsfondsverordnung – RSFV)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Reisesicherungsfonds.html?nn=18816

Die Insolvenzsicherung im Reiserecht ist bislang insbesondere in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Danach kommen die Reiseveranstalter ihrer Verpflichtung zur Insolvenzsicherung üblicherweise durch den Abschluss einer Versicherung nach. Zulässig ist auch die Bürgschaft eines Kreditinstituts. Der Versicherer oder das Kreditinstitut kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Im Zuge mehrerer Insolvenzen hatte sich gezeigt, dass die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führt und die Gefahr begründet, dass Reisende nicht hinreichend entschädigt werden.
Gründern und Betreibern eines Reisesicherungsfonds die notwendigen Leitlinien an die Hand