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BMJV – Die Gesetzgebung – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html?nn=17222

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages

BMJV – Homepage – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages

BMJV – Menschenrechte in Deutschland – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html?nn=152220

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html

Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können nach geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität ist damit nicht möglich. Die Höchstgrenze des Ahndungsteils der Verbandsgeldbuße von zehn Millionen Euro gilt unabhängig von der Verbandsgröße; sie lässt insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteiligt damit kleinere und mittelständische Unternehmen. Konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Verbandsgeldbußen fehlen ebenso wie rechtssichere Anreize für Investitionen in Compliance. Das geltende Recht legt die Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität zudem allein in das Ermessen der zuständigen Behörden, was zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt hat. Verbandstaten deutscher Unternehmen im Ausland können vielfach nicht verfolgt werden. Das für bloßes Verwaltungsunrecht konzipierte OWiG und sein Verfahrensrecht sind insgesamt keine zeitgemäße Grundlage mehr für die Verfolgung und Ahndung kriminellen Unternehmensverhaltens.
ein ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand

BMJV – Pressemitteilungen – Besserer Schutz vor Einschüchterungsklagen: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinie veröffentlicht

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0620_Anti_SLAPP.html

Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Sie richten sich zum Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public Participation“). Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf geht zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.
Deshalb geben wir den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand, um Einschüchterungsklagen