BMJV – Die Gesetzgebung – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html?nn=17222
Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages