Dein Suchergebnis zum Thema: Hand

BMJV – Die Gesetzgebung – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html?nn=17222

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages

BMJV – Homepage – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages

BMJV – Menschenrechte in Deutschland – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html?nn=152220

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages

BMJV – Gewaltenteilung – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html?nn=17180

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages