Dein Suchergebnis zum Thema: Hand

BMJV – Unsere Grundrechte – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html?nn=17156

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages

BMJV – Das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz – Die Arbeit der Ausschüsse des Deutschen Bundestages und die Lesungen im Parlament

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/entstehung_gesetz/parlament/parlament_artikel.html?nn=17162

Nachdem ein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, durchläuft er dort in der Regel drei Beratungen, die auch als „Lesungen“ bezeichnet werden. Die Detailarbeit an Gesetzentwürfen findet dabei in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren liegt in der Hand des Deutschen Bundestages

BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020_Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html?nn=18816

Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können nach geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität ist damit nicht möglich. Die Höchstgrenze des Ahndungsteils der Verbandsgeldbuße von zehn Millionen Euro gilt unabhängig von der Verbandsgröße; sie lässt insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteiligt damit kleinere und mittelständische Unternehmen. Konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Verbandsgeldbußen fehlen ebenso wie rechtssichere Anreize für Investitionen in Compliance. Das geltende Recht legt die Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität zudem allein in das Ermessen der zuständigen Behörden, was zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt hat. Verbandstaten deutscher Unternehmen im Ausland können vielfach nicht verfolgt werden. Das für bloßes Verwaltungsunrecht konzipierte OWiG und sein Verfahrensrecht sind insgesamt keine zeitgemäße Grundlage mehr für die Verfolgung und Ahndung kriminellen Unternehmensverhaltens.
ein ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand

BMJV – Pressemitteilungen – Stärkung der Rolle der Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/1001_Mobiliarzwangsvollstreckung_neu.html?nn=110490

Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können sondern auch Geldforderungen. Bislang ist die Vollstreckung in Geldforderungen den Vollstreckungsgerichten vorbehalten. Sie macht mittlerweile einen Großteil der Vollstreckungsverfahren aus. Die Pfändung von körperlichen Sachen hat hingegen an Bedeutung verloren. Durch die Übertragung der Zuständigkeit werden bei den Vollstreckungsgerichten, konkret bei den Rechtspflegern am Amtsgericht, Kapazitäten frei. Deshalb sollen ihnen fortan bundesweit Geschäfte in Nachlass- und Teilungssachen übertragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat.
Das Verfahren wird in der Hand der Gerichtsvollzieher als zentrales Vollstreckungsorgan