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Gesetzgeber reagiert auf Hinweis des HBDI zur Erhebung des Impfstatus in Schulen | datenschutz.hessen.de

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Mit einer Ergänzung in § 13 der Coronavirus-Schutzverordnung gibt der Gesetzgeber Schulen die erforderliche Rechtsgrundlage für die Prüfung des Impfstatus von Schülerinnen und Schülern.
den Schulen die für die Datenverarbeitung erforderliche Rechtsgrundlage an die Hand