Anmeldung an einer weiterführenden Schule bedeutet nicht automatisch die Aufnahme – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/1620/46806.html
Erziehungsberechtigte, die ihr Kind für eine weiterführende Schule anmelden möchten, müssen dies direkt in der Schule tun, in die sie ihr Kind schicken möchten. Das ist möglich am Mittwoch, 11. März, und am Donnerstag, 12. März, jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.
Beispiel den Nachweis des Masernschutzes, erhalten die Eltern von ihrer jeweiligen Grundschule
