Dienstvorgesetzteneigenschaft der Schulleiterinnen und Schulleiter | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Schule-Bildung/Lehrkraefte-Personal/Personalangelegenheiten/Dienstvorgesetzteneigenschaft
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen sind in ihrer Funktion als Dienstvorgesetzte bereits für verschiedene Personalangelegenheiten der beamteten und
Schulen von den Bezirksregierungen und Schulämtern auf die Schulleitungen (außer Grundschulen