Dein Suchergebnis zum Thema: Grundschule

Dezernat 41F: Förderschulen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Ueber-uns/Organisationsstruktur/Abteilung-4-Schule/Dezernat-41F-Foerderschulen

Das Dezernat 41 F übt die obere fachliche und dienstliche Schulaufsicht über die Förderschulen im Regierungsbezirk Düsseldorf aus, ist Ansprechpartner für Schulträger und Schulaufsichtsbeamte und betreut sowohl öffentliche als auch private Förderschulen in unterschiedlichen Förderschwerpunkten und Bildungsgängen. Es verantwortet Fach- und Dienstaufsicht, unterstützt Inklusion, Schulentwicklungsberatung, Personalmanagement und sonderpädagogische Fachlichkeit, während die untere Schulaufsicht in den Schulämtern zunächst für Fragen zu einzelnen Schulen und Förderschwerpunkten zuständig ist.
Nachteilsausgleichsgewährung Leitung und Kontakt Angelika Frücht Hauptdezernentin Dezernat 41 G/F (Grundschulen

Ferienverlängerung kann zu Bußgeld führen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-und-schulverwaltung/schulpflicht/ferienverlaengerung-kann-zu

Eltern, die mit ihren Kindern vor Beginn der Ferien in den Urlaub starten oder nach Ferienende zurückkehren, droht ein Bußgeld. Im Grundsatz ist mit einer Buße von 10 bis 80 Euro pro unentschuldigtem Fehltag zu rechnen.
Für Verfahren an Grundschulen, den meisten Förderschulen und Hauptschulen sind die

Dienstvorgesetzteneigenschaft der Schulleiterinnen und Schulleiter | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Schule-Bildung/Lehrkraefte-Personal/Personalangelegenheiten/Dienstvorgesetzteneigenschaft

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen Schulen sind in ihrer Funktion als Dienstvorgesetzte bereits für verschiedene Personalangelegenheiten der beamteten und
Schulen von den Bezirksregierungen und Schulämtern auf die Schulleitungen (außer Grundschulen