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Der Kreiselternrat

https://gs-sankt-martin.de/aktuelles/newsbeitrag/141/der-kreiselternrat/

Nach§ 99 Nds. Schulgesetz sind die Aufgaben der Elternvertretung wie folgt beschrieben: „Der Gemeinde- bzw. Kreiselterntat erörtert alle Fragen, die für die Schulen seines Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihm die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.“
Schulalltag Der Kreiselternrat 11.11.15 Zurück zur Übersicht Kooperationen Grundschule