Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in drei Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/vertragsverletzungsverfahren-kommission-leitet-in-drei-faellen-rechtliche-schritte-gegen-deutschland-ein/
VorlesenDie Europäische Kommission kann als „Hüterin der Verträge“ rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten einleiten, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland wurden im Rahmen der aktuellen Entscheidungen zu solchen sogenannten Vertragsverletzungsverfahren am Donnerstag (15. Juli) drei Verfahren eingeleitet oder weitergeführt. Sie betreffen die Entsenderichtlinie, die Vergabe öffentlicher Aufträge und den Verkehrsbereich.
Aufforderungsschreiben an Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland
