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Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten | BMZ

https://www.bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/ab-2023-gilt-das-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-136012

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren.
Schulze: „Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung