Werbeveranstaltungen – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/werbeeinrichtungen/werbeveranstaltung/anzeige.html
Werbeveranstaltungen, die außerhalb von Betriebsstätten stattfinden, müssen der Behörde angezeigt werden.
richten, sind hinsichtlich folgender Waren verboten: Nahrungsergänzungsmittel Gifte