Verbesserter Höhlen- und Erdfallschutz in den Naturschutzgesetzen von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen https://www.karstwanderweg.de/publika/hoehle/44/114-115/index.htm
Das Gesetz definiert: „Maßnahmen, die zu einer Zerstörung
Das Gesetz definiert: „Maßnahmen, die zu einer Zerstörung
Damals galt aber das Gesetz: daß wer fünf Thaler an
Rekultivierungsmaßnahmen Genehmigungssituation gemäß „Gesetz
April 1972 wurde mit dem niedersächsischen „Gesetz
So wie es das Gesetz vorschrieb mußte er das Fundstück
welche nicht historisch gewachsen sind, sondern per Gesetz
in der Folge in den übrigen deutschen Ländern) ein Gesetz
Bundesgesetzgeber bedurft, um diese Erwähnung in das neue Gesetz
Und die Obrigkeit hat ein Gesetz ausgehen lassen, daß
insbesondere Großen Mausohren, die durch europäisches Gesetz