In das Gewerbezentralregister werden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden (z. B. Gewerbeuntersagungen, Widerrufe, Versagungen von Erlaubnissen, Verzichte, etc.), Bußgeldentscheidungen sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Taten gegen Gewerbetreibende eingetragen. Das Gewerbezentralregister ist kein zentrales Verzeichnis, in dem alle Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland erfasst sind.
Kopie der Vorder- und Rückseite) des gesetzlichen Vertreters Nachweis über die Vertretungsbefugnis