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Gewerbeanmeldung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000532896.php

Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie selbständig tätig werden wollen. Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.
Die für die Gewerbeanmeldung gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke werden vorgehalten

Gewerbeummeldung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000535176.php

Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle – innerhalb Wuppertals verlegen, oder – den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder – auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder – der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (in Kraft ab 01.01.2023), müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.
Die für die Gewerbeummeldung gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke werden vorgehalten