Wohnungsgeberbestätigung | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/102370100000641047.php
Mit dem Bundesmeldegesetz wurde 2015 die Verpflichtung wieder eingeführt, den Einzug eines Mieters durch den Wohnungsgeber bestätigen zu lassen. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen
