Wechsel der Person von Strahlenschutzbeauftragten – Bekanntgabe https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/strahlenschutz/wechsel-strahlenschutzbeauftragter.html
Ein Wechsel in der Person des*der in den Bewilligungsverfahren der Behörde genannten Strahlenschutzbeauftragten ist der zuständigen Behörde von dem*der Bewilligungsinhaber*in unverzüglich bekanntzugeben.
Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin oder einschlägige Ausbildung gemäß MTD-Gesetz
