Rechtsnachfolge bei Fortbetrieb – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/uebernahme/fortbetrieb/anzeige.html
Das Fortbetriebsrecht ist das Recht, einen Gewerbebetrieb aufgrund der Gewerbeberechtigung einer anderen Person fortzuführen.
44 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG 1995): § 5a Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
