Rechtsnachfolge bei Unternehmensübernahme (Umgründung) – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/uebernahme/fortbetrieb/umgruendung.html
Die Rechtsnachfolge bei Unternehmensübernahme muss bei der Gewerbebehörde angezeigt werden.
reglementierten Gewerben und Gewerben nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz
