Genehmigung eines Gelegenheitsmarktes – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/maerkte/markt/marktstand/gelegenheitsmarkt.html
Gelegenheitsmärkte können anlässlich von Straßenfesten, Kirtagen, Ostern oder Weihnachten abgehalten werden.
Sobald Ihr Antrag eingelangt ist, prüft das Marktamt, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen
