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Persönliche Bewilligung für Veranstaltungen im Umherziehen (Schausteller- und Zirkusbetriebe, Wandertheater usw.) oder Unterhaltungsspielapparate – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/meldepflicht/durchfuehrung/persoenliche-bewilligung.html

Für Veranstaltungen im Umherziehen, wie Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe oder Wandertheater, oder für den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten müssen Sie einmalig eine persönliche Bewilligung beantragen.
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