Durchführung einer öffentlichen Sammlung – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/werbeeinrichtungen/sammlung/durchfuehrung.html
Als öffentliche Sammlung gilt jede Aufforderung von Person zu Person zur Leistung von Spenden für einen Zweck, der nicht in der Person der Sammlerin bzw. des Sammlers gelegen ist.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen
