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Überprüfung des Hauptmietzinses nach einer Unternehmensveräußerung, Unternehmensverpachtung oder wesentlichen Änderungen der Einflussmöglichkeit in einer Mietergesellschaft – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/ueberpruefung-hauptmietzins.html

Verfahren auf Überprüfung des Hauptmietzinses nach einer Unternehmensveräußerung, Unternehmensverpachtung oder wesentlichen Änderungen der Einflussmöglichkeit in einer Mietergesellschaft.
Ablauf dieser Frist ist eine Überprüfung des angehobenen Hauptmietzinses auf seine gesetzliche

Baubewilligung für Bauten langen Bestandes – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/baupolizei/baubewilligung/bautenlangenbestandes.html

Für Bauwerke, die zur Gänze oder in wesentlichen Teilen seit mehr als 30 Jahren an derselben Stelle ohne jede Baubewilligung bestanden haben, gibt es die Möglichkeit durch die Vorlage von Bestandspläne eine nachträgliche Bewilligung einzuholen.
Die nachträgliche Baubewilligung ersetzt nicht Bewilligungen, die nach anderen Gesetzen