Aufstellung von einfachen fliegenden Bauten und Anlagen in Volksbelustigungsorten – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/meldepflicht/durchfuehrung/einfache-fliegende-bauten.html
Für Veranstaltungen im Umherziehen (z. B. fliegende Bauten, Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe) ist einmalig eine persönliche Bewilligung erforderlich.
Dezember sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
