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Befreiung vom Erfordernis der Staatsangehörigkeit zu einem EWR-Mitgliedsstaat – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/anerkennung/immigration/gruendung/befreiung.html

Um eine Konzession zu erhalten, muss das Unternehmen einen Sitz oder eine Niederlassung in Österreich haben. Zudem müssen natürliche Personen EWR-Angehörige bzw. bei Personengesellschaften die GesellschafterInnen EWR-Angehörige sein.
Informationen Um eine Konzession nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrs-Gesetz